AGBs/Impressum

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greenzone biking
Inhaberin: Silvia Werthwein
Obere Rutenbeck 76

42349 Wuppertal
Germany

Telefon: 0176/64321979

kontakt@greenzonebiking.de
www.greenzonebiking.de
Deutsche Bank Wuppertal
greenzone biking
IBAN: DE02 3307 0024 0240 4671 00
BIC: DEUTDEDBWUP

I. Abschluss des Vertrages für einen Kurs
1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Email, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma greenzone biking, den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung eines Kurses verbindlich an.

2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine mündliche, telefonische, per Email geschickte oder schriftliche Bestätigung für die Teilnahme am Kurs.

II. Bezahlung
Der Preis ist vom Kunden direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt wahlweise durch Überweisung oder Barzahlung. Bei Vertragsschluss ist der volle vereinbarte Kursbetrag zu leisten. Der Kursbetrag ist spätestens 1 Wochen vor Antritt des Kurses zu überweisen oder am bar am Veranstaltungstag zu entrichten. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

III. Rücktritt
Bis 7 Tage vor Kursbeginn gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Bei kurzfristigem Rücktritt des Kunden wird, je nach Aufwand, eine Stornogebühr von 50% des Vertragswertes einbehalten. Ohne Rücktrittserklärung werden 100% fällig.

IV. Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der beiliegenden Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Wünsche, Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

V. Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter benötigt für die Kurse eine Mindestteilnehmerzahl, wie jeweils angegeben. Bei den Fahrtechnikkursen sind dies jeweils 3 Teilnehmer. Der Veranstalter kann daher bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl von 3 Personen nicht erreicht wird.

VI. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird das Seminar in Folge bei Vertragsschluss von nicht voraussehbarer höherer Gewalt (ungeeignetes Wetter, Krankheit des Kursleiters) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so dass das Fahrtechnikseminar unmöglich oder unzumutbar wird, können sowohl die Teilnehmer als auch die Veranstalter den Vertrag kündigen. Dies kann kurzfristig nach Einschätzung des Veranstalters erfolgen. Die bereits geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.

VII. Haftpflicht des Fahrtechnikveranstalters und Teilnahmegenehmigung
1. Jeder Teilnehmer des Fahrtechnikkurses ist an die für die Durchführung des Fahrtechnikseminars erforderlichen Anweisungen vom Seminarleiter oder sonstigen Personal gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Seminarteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Ausbildungsleiters kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht nicht.

2. Am Fahrtechnikseminar kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente sind zu unterlassen und führt zum Ausschluss vom Training. Eine Teilnahme erfolgt immer auf eigenes Risiko unter Ausschluss jeglicher Haftung des Trainingsleiters.

3. Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings die erforderliche selbst bereitzustellende Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.

4. Den Teilnehmern ist bekannt, dass Mountainbike fahren, insbesondere Downhill, eine gefährliche Sportart ist, die ein hohes Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen.

5. Die Teilnehmer haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Der Veranstalter schließt jede Haftung aus.

6. Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar mit dem zu Schaden gekommenen eigenverantwortlich zu klären.

VIII. Gutschein
Der entsprechende Betrag für den jeweiligen Gutschein ist vorab zu entrichten. Bei Zahlungseingang wird der Gutschein sofort versendet. Der Gutschein ist 1 Jahr gültig. Gutscheine können über einen bestimmten Kurs oder auch über einen vereinbarten Betrag ausgestellt werden.

IX. Allgemeines
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Seminarvertrags wird nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

2. Abweichungen vom schriftlichen Angebot oder den Bedingungen bedürfen ebenso wie ergänzende Vereinbarungen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit möglich, Wuppertal.

Haftungsauschluss
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